Adrenalintours, Jens Habich
Im Krummen Hagen 6, 59602 Rüthen
Tel: +49 1754407346
Web: www.adrenalintours.eu
§ 1 Vertragsabschluss und Buchung
1.1 Mit Ihrer schriftlichen Erlebnisanmeldung auf der Grundlage unserer Homepage www.adrenalintours.eu bieten Sie uns den Abschluss des Abenteuer-Erlebnisvertrages verbindlich an. An Ihre Anmeldung sind Sie bis zur Bestätigung durch Adrenalinours, längstens jedoch 10 Tage, gebunden.
1.2 Der Abenteuer-Erlebnisvertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung / Rechnung von uns zustande.
Über die Annahme Ihrer Anmeldung informieren wir Sie durch die Übersendung der Buchungsbestätigung / Rechnung.
1.3 Die Teilnehmerplätze werden ab Buchung für 8 Tage vorreserviert. Innerhalb dieser Zeit muss Ihre Anzahlung (50%) bei uns eingehen damit die Buchung für uns bindend ist.
1.4 Anmeldungen und Buchungen über Eventvermittler (z.B. Mydays, Jollydays) sind mit erfolgter Bestätigung des Eventvermittlers - vorbehaltlich der Durchführbarkeit der Tour - bindend und benötigen keiner weiterer Bestätigung durch Adrenalintours. Der Abenteuer-Erlebnisvertrag kommt somit mit dem durch den Eventvermittler gesendeten Ticket / Buchungsbestätigung zustande. Im Falle von Überbuchungen durch Eventvermittler benachrichtigen wir Sie über die notwendige Terminverschiebung binnen 3 Tagen nach erfolgter Einbuchung durch den Eventvermittler.
1.5 Wir bitten ausdrücklich, bei der bei der Buchung eine Mobilnummer / Kontaktnummer bekannt zu geben, unter der Sie jederzeit kurzfristig erreichbar sind, siehe auch § 5.2 , § 7 und § 9.2. Die Mobilnummer gilt als mitgeteilt, wenn Sie auf Ihren Buchungsunterlagen vermerkt ist.
Schäden die Ihnen entstehen, da uns keine Mobilnummer vorliegt, gehen ausschließlich zu Ihren Lasten.
§ 2 Vertragsinhalt, Leistungsbeschreibung und Preise
2.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist die Buchungsbestätigung / Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Adrenalintours.
2.2 Die Durchführung der Events und Touren obliegt Adrenalintours oder einem von Adrenalintours beauftragtem Erlebnispartner.
2.3 Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Abenteuererlebnisinhalte ergeben sich aus dem in der Buchungsbestätigung / Rechnung ausgewiesenen Erlebnisbezeichnung. Es gilt die die aktuelle Tourbeschreibung auf der Internetseite von Adrenalintours, sofern nicht in der Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Adrenalintours ist ständig bemüht, die auf ihrem Internetportal präsentierten und angebotenen Events und Abenteuerangebote korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen. Die Erlebnisse werden in Gruppen zusammen mit anderen Teilnehmern absolviert. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
2.4 Erlebnisse und Events die nicht von Adrenalintours durchgeführt werden, sind im Internetangebot und auf der Buchungsbestätigung / Rechnung als solche ausgewiesen. Adrenalintours tritt bei diesen nur als Vermittler auf. Der Vertrag zur Durchführung des jeweiligen Events kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Erlebnispartner zustande. Die Erfüllung der so gebuchten Leistung stellt somit keine Leistungspflicht von Adrenalintours dar und eventuelle Haftungsansprüche gehen direkt vom Kunden an den jeweiligen Erlebnispartner.
2.5 Das Abenteuererlebnis beginnt und endet an dem in der Buchungsbestätigung oder in der Checkliste angegebenen Veranstaltungsort und Treffpunkt.
2.6. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Erlebnisse können variieren und sind daher unverbindlich und lediglich als Richtwerte anzusehen. Adrenalintours übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
§ 3 Bezahlung
3.1 Innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung durch Adrenalintours ist die Anzahlung fällig. Diese beträgt 50% vom Rechnungsbetrag, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor dem Abenteuererlebnis ohne nochmalige Aufforderung fällig.
3.2. Bleibt die Anzahlung binnen dieser Frist aus, sind wir nicht mehr an die Reservierung der Teilnehmerplätze gebunden und können Ihre Buchung schriftlich stornieren. Sie haben in diesem Fall keinerlei Anspruch auf Neueinbuchung in diesen Termin, Umbuchung, oder sonstige Aufwendungen sowie Schadensersatz (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Urlaub, etc.).
3.3 Kurzfristige Buchungen, innerhalb von 30 Tagen vor einem Erlebnis, sind sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
3.4 Der gesammte Tourpreis muss bei Tourbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Sollten bei Tourbeginn Restzahlungen offen sein, sind diese vor Ort und vor Tourantritt in Bar zahlbar.
3.5 Wenn der Erlebnispreis bis zum Tourbeginn nicht vollständig bezahlt ist, sind wir berechtigt Erlebnisvertrages kostenpflichtig zu stornieren.
§ 4 Gutscheine / Tickets /Eventvermittler
4.1 Gutscheine von Eventvermittlern und Vertragspartnern (Mydays, Jollydays, Guiders, Einmalige Erlebnisse und Regiondo) werden durch Adrenalintours wie Wertgutscheine behandelt, sofern es sich um ein Erlebnis handelt, für das Adrenalintours zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung Vertragspartner des jeweiligen Erlebnisvermittlers ist.
Auf Wunsch kann der Gutschein / das Ticket für ein anderes Erlebnis eingelöst werden. Bei Buchung eines höherwertigen Abenteuers ist der Differenzpreis mit Erhalt der Buchungsbestätigung im dort aufgeführten Zeitraum fällig.
Wird ein günstigeres Abenteuter gebucht, besteht kein Anspruch auf Teilgutschrift oder Auszahlung des Restguthabens.
4.2 Adrenalintours übernimmt keinerlei Haftung für die aktualität der Touren- und Leistungsbeschreibung auf den Vertriebs- und Angebotsplattformen von Eventvermittlern und Vertragspartnern. Dies gilt für einzelne Erlebnisinhalte und Leistungsbeschreibungen ebenso wie für die Durchführung ganzer Touren.
4.3 Auszahlungen von Gutscheinen und Tickets sind nur in Ausnahmefällen und nach Abzug einer Pauschale für den entgangenen Gewinn und unter in Rechnungstellung der angefallenen Vermittlungsgebühren in Höhe von bis zu 75% des bezahlten Tourpreises möglich. Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlung eines Eventvermittler-/ Gutscheines besteht jedoch nicht.
4.4 Die Einbuchung (Terminierung des Erlebnisses) erfolgt durch den Gast direkt über die Internetplattform des jeweiligen Erlebnispartners zu den dort durch Adrenalintours hinterlegten Terminen (Mydays, Jollydays, Regiondo und Guiders) oder per Mail in direkter Absprache zwischen Adrenalintours und dem Gast (Einmalige Erlebnisse)
4.5 Bei direkter Einbuchung / Terminierung des Gastes über Adrenalintours wird der gültige Eventvermittlergutschein mit Terminierung des Erlebnisses auf Gültigkeit geprüft.
- Erst nach positiver Prüfung des Eventvermittlergutscheines erhält der Gast die verbindliche Buchungsbestätigung durch Adrenalintours.
4.6 Der Original-Gutschein des Vermittlers ist spätestens bei Tourbeginn an Adrenalintours in Papierform auszuhändigen. Kann der Gast den Gutschein nicht übergeben, ist der reguläre Tourpreis in voller Höhe vor Ort in Bar durch den Gast an Adrenalintours zahlbar.
Ein Nachreichen von Gutscheinen nach geleisteter Tour ist nicht möglich.
4.7 Gutscheine, Tickets und Buchungen, welche direkt über Adrenalintours erworben, gekauft, getätigt wurden haben eine dreijährige Gültigkeit. Die Buchung bleibt, im Rahmen dieser Frist, auch nach Absagen, weiterhin bestehen. Der / die Teilnehmer können sich einen neuen Termin auswählen. Eine Auszahlung / Rückzahlung von Gutscheinen, Tickets, Buchungen ist, während dieser Bindefrist, nicht möglich.
§ 5 Rücktritt durch den Kunden / Stornokosten
5.1 Sie können jederzeit vor Tourbeginn von der Tour zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Buchungssnummer / Ticketnummer erklärt werden.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Adrenalintours.
5.2. Treten Sie vom Erlebnisvertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Erlebnissvorbereitungen, reservierten Teilnehmerplätze, den damit verbundenen Umsatzverlust und unsere Aufwendungen verlangen.
Diese Stornokosten berechnen sich wie folgt:
Buchungstag bis 25 Tage vor Tourtermin - 100%
24.Tag bis 15.Tag vor Tourtermin -100%
14.Tag bis 7.Tag vor Tourtermin - 100%
6.Tag bis 2.Tag vor Tourtermin - 100%
1.Tag vor Tourtermin - 100%
des Tourpreises je storniertem Teilnehmer.
5.2 Nichterscheinen am Tourtag ( No Show )
Nimmt der Gast Erlebnisleistungen, die Ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind ( z.B. Krankheit, Stau, Schwierigkeiten bei Anreise, etc. ), verfällt das Ticket bzw. die Buchung. Der Gast hat hierdurch keinerlei Anspruch auf Teilweise oder komplette Erstattung des Tourpreises, Umbuchung, oder sonstige Aufwendungen oder Schadensersatz (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
Der Nachweis, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt ausdrücklich Ihnen vorbehalten.
5.3 Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Gast Erlebnisleistungen und Termine, die Ihm ordnungsgemäß angeboten wurden ( Angaben im Terminkalender ), nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind ( z.B. Krankheit, Stau, Schwierigkeiten bei Anreise, etc. ), verfällt das Ticket bzw. die Buchung. Der Gast hat hierdurch keinerlei Anspruch auf Teilweise oder komplette Erstattung des Tourpreises, Umbuchung, oder sonstige Aufwendungen oder Schadensersatz (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
§ 6 Umbuchung
6.1 Umbuchungswünsche des Kunden
Umbuchungen können nur durch Rücktritt vom Abenteuererlebnisvertrag (siehe hierzu §5) und Neuanmeldung erfolgen.
Umbuchungswünsche müssen schriftlich erfolgen und sind erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Adrenalintours gültig, Durchführbarkeit vorbehalten. Maßgeblich zur Berechnung der Umbuchungsgebühren ist der Zeitpunkt des Einganges des Umbuchungswunsches bei Adrenalintours
6.2 Umbuchung durch Adrenalintours
Adrenalintours ist berechtigt, die Startzeit der gebuchten Tour ohne Rücksprache mit den Gast um wenige Stunden zu verschieben ( z.B. von Vormittag auf Nachmittag ) wenn es die Situation erfordert (Wetterbedingungen, geänderte Örtliche Begebenheit am Startplatz, Krankheit oder Tiere, Jagd oder andere Forstbedingungen) und der Gast dennoch die von Ihm gebuchte Leistung am gebuchten Tag erhält.
Der Gast wird im Falle dieser Terminverschiebung sofort bei Feststellung dass diese Notwendig ist per SMS und / oder Mail informiert, spätestens jedoch einen Tag vor Tourantritt. Es obliegt der Eigenverantwortung des Gastes bereits bei der Buchung eine Mobilnummer / Kontaktnummer bekannt zu geben unter der jederzeit kurzfristig erreichbar ist.
Adrenalintours kommt in solchen Fällen nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung (Erlebnis) entstanden sind (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
§ 7 Höhere Gewalt / Krankheit / Wetterwarnungen
7.1 Die Durchführung von Outdoorerlebnissen ist bei den meißten Erlebnissen Wetterabhängig. Unvorhersehbare Wetterbedingungen können die Durchführung eines Erlebnisses unmöglich oder zu gefährlich machen, wodurch eine Tourabsage notwendig werden kann.
Spezielle, wetterbedingte Einschränkungen finden Sie auf www.adrenalintours.eu in der jeweiligen Erlebnisbeschreibung.
7.2 Bei vorliegenden Wetterwarnungen wie Sturm, Unwetter, Hagel oder Hitzewarnung, sowie anderen, durch Höhere Gewalt bedingte Einschränkungen ( z.B. Krankheit, Sturm, Forstarbeiten, Hochwasser, etc. ) entscheidet Adrenalintours über die jeweilige Durchführbarkeit. Findet die jeweilige Tour nicht statt, informiert Adrenalintours den Gast per SMS und / oder per Mail umgehend nach Kentniss.
7.3 Der Gast kann in einem solchen Fall auf einen anderen Termin seiner Wahl aus dem Onlinekalender von Adrenalintours umbuchen, das bestehende Tikket wird durch einen Wertgutschein ersetzt.
7.4 Ansprüche auf Rückzahlungen, Reisekostenerstattung oder Schadensersatz, gleich welcher Art, bei Tourabsagen durch,z.B. akute Wetterbedingungen die die Tourdurchführung unmöglich machen oder gefährden / Wetterwarnungen / Höherer Gewalt / Krankheit / Unfall, bestehen nicht.
§ 8 Einschränkungen / Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis
8.1. Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, physische und psychische Konstitution, etc). Diese Voraussetzungen sind bei den einzelnen Erlebnisbeschreibungen auf www.adrenalintours.eu benannt. Nach erfolgter Buchung ist der Kunde allein dafür verantwortlich, dass der Teilnehmer die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Tourpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
8.2. Adrenalintours bzw. der Tourguide hat jederzeit das Recht, Teilnehmer, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, sich fahrlässig verhalten, die Anweisungen bewusst ignorieren, sich oder die Gruppe oder unsere Tiere gefährden, aus der Tour auszuschließen. Der Gast hat hierdurch keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Weitergehende Ansprüche gegen Adrenalintours, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen.
8.3. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Teilnahme an allen Erlebnissen ausgeschlossen.
8.4. Viele Erlebnisse finden unter freiem Himmel statt unter unterliegen Witterungseinflüssen. Wenn Wetter- / Unwetterwarnungen auf der / den Internetseiten www.dwd.de oder www.wetter.de für den Tourort und Zeit bestehen fallen die Erlebnisse aus, es tritt § 7 in Kraft.
8.5. Jeder Teilnehmer an Touren oder Events von Adrenalintours ist sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann.
8.6. Das Mitführen eigener Hunde zu Abenteuern und Erlebnissen ist nicht gestattet.
8.7. Minderjährige ausschließlich in Begleitung Erwachsener
§ 9 Verfügbarkeit
9.1. Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z.B. Ort / Region, Saison, Häufigkeit der Erlebnistermine, Mindestteilnehmerzahl, Maximalteilnehmerzahl) finden Sie in den einzelnen Erlebnisbeschreibungen oder im Online-Kalender. Die Termingestaltung obliegt ausschließlich Adrenalintours. Eine ausreichende Terminlage ist gegeben. Nicht passende Termine berechtigen nicht zur Rückgabe oder Auszahlung von Gutscheinen.
9.2. Corona Angebote. Spezielle, während Corona angebotene Erlebnisse ( Personal Survival Training / Solo Husky Trecking / Familiy Survival Training ) sind ausschließlich in dieser Zeit durchführbar. Mit Wegfall der Covid-19 bedingten Einschränkungen, entfallen diese Erlebnisse. Bestehende Buchungen können in anderweitige Erlebnisse des gleichen Themas oder in Wertgutscheine gewandelt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht.
9.3. Nimmt der Gast die angebotene Leistung ( Wertgutschein, Teilnahme an einem thematisch gleichwertigem Erlebnis ) nicht in Anspruch, kann Adrenalintours eine Aufwandsentschädigung von bis zu 100 % geltend machen.
§ 10 Leistungsänderungen
10.1. Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Abenteuererlebnissen nach der Buchung erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht signifikant beeinträchtigen. Änderungen zu Ihrem gebuchten Erlebnis werden Ihnen nach Kenntniserlangung durch uns per Mail oder SMS mitgeteilt.
10.2. Outdoorerlebnisse sind nicht immer zu 100% planbar. Die Benachrichtigung erfolgt daher per SMS wenn sich kurzfristig Änderungen oder Verschiebungen von Startzeit und / oder Treffpunkt ergeben. Diese können z.B. erfolgen durch Hochwasser, gesperrte oder überfüllte Treffpunkte, Verspätung anderer Gruppen oder weiteren im Vorfeld nicht planbarer und nicht absehbarer Situationen. Gäste die aufgrund fehlender oder falsche Mobilnummern nicht über diese Änderungen informiert werden können haben hierdurch keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Weitergehende Ansprüche gegen Adrenalintours, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen.
10.2. Bei allen angebotenen Erlebnissen handelt es sich um Abenteuer-, Erlebnis- oder Outdoortouren mit Expeditionscharakter bzw. Extremsporterlebnisse die naturgemäß besondere Risiken beinhalten. Adrenalintours ist berechtigt aus zwingenden Gründen Zeit-, Routen- und Leistungsänderungen durchzuführen. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht.
10.3 Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines gebuchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie haben die Möglichkeit ein gleichwertiges Erlebnis aus dem Internetangebot von Adrenalintours zu verlangen, sofern die Leistungsänderung nicht durch höhere Gewalt, nicht auf § 10.2, oder um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten erfolgt ist. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht. Der Erlebnispreis kann in einen Wertgutschein gewandelt werden.
§ 11 Haftung und Sicherheit
11.1. Touren von Adrenalintours werden von ausgewählten Tourguides geführt. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourguide erteilt. Die Risiken sind jedoch vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Adrenalintours und den Tourguides wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Adrenalintours haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen.
11.2. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourguides zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken.
11.3. Der Tourguide ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen oder fahrlässig handeln und somit sich und andere Teilnehmer in Gefahr bringen von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen.
11.4. Dem Tourguide bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken.
11.5. Adrenalintours ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten ohne dass der Kunde dadurch einen Schadensersatzanspruch oder Rückzahlung des Eventpreises verlangen kann.
11.6. Verletzungen und Schäden sind dem Tourguide unverzüglich wärend der Tour zu melden.
11.7. Die An- und Abreise zu den Touren erfolgt mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Fahrten sind nicht Teil des Angebotes. Adrenalintours übernimmt daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden die hier entstehen.
§ 12 Rücktritt durch Adrenalintours
12.1 Bis zum Zeitpunkt der Durchführung eines Events ist Adrenalintours berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder den Termin zu verschieben. Als wichtiger Grund gilt z.B.:
- die in der Beschreibung des Erlebnisses angegebene Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht
- Adrenalintours ist die Durchführung des Erlebnisses wirtschaftlich nicht zumutbar
- höhere Gewalt
- Witterungsbedingungen, die die Durchführung einer Tour unmöglich oder zu gefährlich machen
- Teil- oder Komplettsperrungen durch die Forst in den für die Touren genehmigten Bereichen wegen Jagt oder Baumfällarbeiten
- ausbleiben der vollständigen Tourpreiszahlung durch den Gast
- bei Huskytouren: Krankheit der Tiere oder Witterungsbedingungen die die Gesundheit der Tiere beeinträchtigen würden
- Krankheit / Unfall des Guides
12.2 Tritt einer dieser Fälle ein, informiert Adrenalintours Sie unverzüglich per SMS und / oder E-Mail (siehe auch § 6.2)
12.3 Adrenalintours stellt dem Kunden dann über den bezahlten Betrag einen Wertgutschein aus oder bietet die Umbuchung inden nächsten Termin des gebuchten Erlebnisses an, sofern dies möglich ist
12.4 Der Kunde hat hierdurch keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Weitergehende Ansprüche gegen Adrenalintours, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen.
12.5 Eine Rückzahlung ist erst nach dem gestzlich vorgeschiebenen Ticket-/ Gutscheinablauf möglich.
12.6 Auszahlungen von Gutscheinen und Tickets sind nur in Ausnahmefällen und nach Abzug einer Pauschale für den entgangenen Gewinn und unter in Rechnungstellung der angefallenen Vermittlungsgebühren ein Höhe von bis zu 75% des bezahlten Tourpreises möglich. Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlung eines Gutscheines besteht jedoch nicht.
§ 13 Reise-Versicherung
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Reisekranken-Versicherung sind NICHT im Reisepreis eingeschlossen.
Wir empfehlen dringend den Abschluss dieser Versicherungen, und zwar unmittelbar bei Buchung des Erlebnisses. Für Ihre Sicherheit insgesammt empfehlen wir den Abschluss eines speziellen Reiseschutzpakets.
§ 14 Wertgutscheine von Adrenalintours
14.1 Wertgutscheine können gem. § 7 und 11 durch Adrenalintours dem Kunden ausgestellt werden.
14.2 Der Wertgutschein ist gem. § 807 BGB übertragbar, nicht an ein bestimmtes Erlebnis gebunden
14.3 Zur Einlösung muss der Gutschein im Original vorgelegt und an Adrenalintours ausgehändigt werden.
14.4 Der Wertgutschein ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig.
14.5 Die Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
14.6 In Ausnahmefällen und auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann eine Gutschein-Restguthabenauszahlung nach Absprache erfolgen. Adrenalintours macht in diesem Fall von seinem Recht gebrauch, eine Pauschale von 40 % des Gutscheinwertes für den entstandenen Verwaltungsaufwand, die Kosten der Gutscheinausstellung und den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen und bei der Rückzahlung einzubehalten.
§ 15 Besondere Bedingungen für Bodyrafting und Wild Swimming
- Die Tourteilnahme setzt ausreichende Schwimmkenntnisse voraus.
- Für mutwillige Beschädigungen von Ausrüstung haftet der Fahrgast persönlich oder dessen gesetzlicher Vertreter.
- Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in und aus dem Fliesgewässer besondere Vorsicht anzuwenden, da hierbei eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
- Von jedem Teilnehmer fest am Fuß sitzende Schuhe die für Wegloses Gelände geeignet sind selbst mitzubringen. Diese Schuhe werden nass.
- Adrenalintours übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden und Ansprüche die bei diesen Touren entstehen.
§ 16 Besondere Bedingungen für Survival- und Wildniskurse :
- Während des Survivals / Wildniskurs werden dem Gast unterschiedliche Möglichkeiten zum überleben in der Wildnis wie Lagerbau, Feuer machen, Wasser filtern, tierische und pflanzliche Not-Nahrung gewinnen und zubereiten etc. aufgezeigt. Das selbstständige Ausprobieren dieser Variablen liegt in der freien Entscheidung und auf eigenes Risiko des Gastes.
- Für einen sorgfältigen und trockenen Nachtlagerbau und die verwendeten Materialien ist der Gast selbst verantwortlich.
- Die Aufnahme und das ausprobieren von tierischer und pflanzlicher Not-Nahrung, die aus der Natur gesammelt wurde, liegt in der freien Entscheidung des Gastes und auf dessen eigenes Risiko.
- Die benötigte Ausrüstung ( wie geeignete Plane, wetterentsprechender Schlafsack, Isomatte, Getränkebehälter, Bindmaterial etc.) für die Teilnahme an diesen Erlebnissen, sind nicht im Leistungsumfang enthalten und liegen im Eigenverantwortungsbereich des Gastes.
- Adrenalintours übernimmt keinerlei Haftung für die Gesundheit des Gastes. Weitergehende Ansprüche gegen Adrenalintours, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Allergien, Arbeitsausfall durch Krankheit oder Verletzungen, etc.), sind ausgeschlossen
§ 17 Besondere Bedingungen für Huskyerlebnisse
- Bei Temperaturen von mehr als 15°C finden keine Schlittenhunde-Touren statt
- Gäste die einen Hund bei der Wanderung führen, haben ein erhöhtes Risiko (Tierisches Restrisiko)
- Das Hochspringen des Hundes am Gast wird von vielen Gästen gefördert und immer wieder belohnt. Daher muss jeder Teilnehmer jederzeit mit dem selbstständigen hochspringen des Hundes rechnen, besonders wenn dieser Futter erwartet. Für durch dieses Verhalten verschmutzte oder beschädigte Kleidung, sowie Verletzungen, wird keine Haftung übernommen.
- Den Hunden darf nur das von Adrenalintours zur Verfügung gestellte Futter angeboten werden. Bietet der Gast einem Tier selbst mitgebrachtes Futter oder verschluckbare Kleinteile an, trägt dieser Gast alle Kosten der Tierarztbehandlung und / oder notwendigen Medikamente und ggf. Schadensersatz die aus dieser unerlaubten “Futtergabe” resultieren.
- Teilnehmer die einen Hund führen dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen.
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren dürfen alleine oder zu zweit keinen Hund führen. Es geht ausschließlich in der Kombination ein Erwachsener / ein Kind .
§ 18 Schutzrechte und allgemeine Bestimmungen:
18.1 Die Inhalte der Website von Adrenalintours sowie die erforderliche und eingesetzte Software unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Rechte erkennen Sie an. Sie erkennen auch an, dass werbliche Inhalte von Adrenalintours oder anderer Dritter auf dieser Website und auch andere Informationen, die Sie auf dieser Website oder dort durch Dritte (z.B. Werbe und Geschäftspartnern) erhalten, durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind.
Ohne schriftliche Einverständniserklärung von Adrenalintours oder dem betreffenden Dritten, dürfen Sie Inhalte oder Werke, die auf dieser Website abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, weder ganz noch teilweise nutzen.
Sie erkennen mit Ihrer Buchung und Teilnahme an den Erlebnissen von Adrenalintours an, das Fotos, die auf Touren und Events von den Mitarbeitern von Adrenalintours gemacht werden und Sie sowie weitere teilnehmende Gäste zeigen, zu Werbezwecken von Adrenalintours in Internet, Online und Printmedien verwendet werden können.
18.2 Alle Angaben in unseren Printmedien und werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Printmedien entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
18.3. Mit der Veröffentlichung neuer Printmedien und Preislisten verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Erlebnisse ihre Gültigkeit.
18.4. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Abenteuer-Erlebnisvertrages
§ 19 Gewährleistungsausschluss zur Nutzung der Website
Die Nutzung dieser Website erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Dies betrifft z.B. das Herunterladen (auch Transaktionen) von Inhalten und damit evtl. im Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen an Ihrem Computersystem oder sonstigen technischen Geräten. Dies betrifft auch den Verlust von Daten. Die Haftung der Adrenalintours, sollte eine solche aus irgendeinem Rechtsgrund gegeben sein, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 20 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
Erfüllungsort- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Unternehmens Adrenalintours. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Abenteuererlebnisvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt fü